Zu den AGBs der Fotoboxvermietung: https://www.picsperfect.at/general-8
I) Mietzeitraum
Die Vermietung beginnt mit Übergabe des Mietgegenstandes an den MIETER, endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes an den VERMIETER, an einem von diesem bestimmten Ort. Der Mietvertrag kann vor Ablauf der Mietzeit jederzeit einvernehmlich verlängert werden. Es ist möglich den Mietzeitraum, je nach Vertrag, geändert zu vereinbaren.

II) Mietbetrag
Der Mietbetrag wird nach Ende der Veranstaltung, somit nach Ende des Mietzeitraumes fällig. Bei Jahresverträgen ist der Zahlungsplan im Begrüßungsschreiben angeführt. Der Mietbetrag entfällt bei Stornierungen aufgrund der Corona- Pandemie. Es ist ein kostenfreies Stornieren bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich!

III) Pflichten des Vermieters (Ordersystems)
1. Es wird festgehalten, dass der VERMIETER zum Abschluss derartiger Mietverträge berechtigt ist. 
2. Der VERMIETER verpflichtet sich, den Mietgegenstand in einem mangelfreien Zustand zu übergeben.
3. Der VERMIETER verpflichtet sich, den MIETER im vereinbarten Gebrauch nicht zu stören

IV) Pflichten des Mieters
1. Der MIETER hat sich bei Übernahme des Mietgegenstandes von dessen
ordnungsgemäßem Zustand zu überzeugen und offenkundige Mängel sofort anzuzeigen.
Gleiches gilt hinsichtlich des mit dem Mietgegenstand übergebenen Zubehörs.
2. Der MIETER verpflichtet sich, den Mietgegenstand fach- und sachgerecht sowie
ausschließlich in den für diesen vorgesehenen Einsatzbereichen zu benutzen.
3. Der MIETER ist zur Anwendung des Mietgegenstandes befähigt und erfüllt sämtliche, für
die Anwendung des Mietgegenstandes erforderlichen behördlichen
Zulassungsbedingungen.
4. Der MIETER verpflichtet sich, keinerlei Änderungen – weder technischer noch faktischer
Natur – am Mietgegenstand vorzunehmen.
5. Der MIETER verpflichtet sich, den Mietgegenstand nicht an Dritte weiterzugeben und hat
– mangels gegenteiliger Vereinbarung – die Benützung des Mietgegenstandes Dritten zu
untersagen.

V) Schadensfall
1. Der Mieter hat darauf zu achten, das mit allen verliehenen Geräten sorgsam und sachgemäß umgegangen wird.
2. Bei etwaigen Schäden ist ein Selbstbehalt von 100 Euro bei Eingabegeräten und USV- Anlagen, und 200 Euro bei Bondrucker und Notebook  vorgesehen, sofern der Schaden auf den Mieter rückzuführen ist. (Geräte werden vor, bzw. nach jedem Gebrauch auf Schäden und Funktionstüchtigkeit kontrolliert)
3. Der Mieter hat jeglichen Schadensfall sofort zu melden.

VI) Haftung
Der MIETER haftet für jedwede Schäden (Schäden am Mietgegenstand oder dem Zubehör selbst, an anderen Sachen oder Personen), die aus der nicht sach- und fachgerechten Anwendung des Mietgegenstandes bzw des Zubehörs sowie der Missachtung der Vertragsbestimmungen herrühren. 
Der MIETER hat für den Verlust des Mietgegenstandes oder des mit übergebenen Zubehörs einzustehen.

VII) Datenschutz
Es werden Vor- und Nachnahme an unseren Software Partner „Bondroid“ weiter gegeben, um eine Online Instanz zu erzeugen. Unser Partner darf diese Namens-Daten nur für die Erzeugung dieser Instanz verwenden. Alle andere Daten bleiben in unseren Unternehmen. Ihre Umsätze werden nach der Veranstaltung auf Ihre Online Instanz geladen, und können dort in Ruhe nach der Veranstaltung ausgewertet werden. Weiters wird das Online- Backup auf einen Server der Firma Robert Steininger (Bondorid) gespeichert.